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Dienstaufsicht ist im Amtsgericht Pankow/Weißensee offensichtlich ein hohler Begriff, Richter machen, was sie wollen.


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  • das Thema ergibt sich aus dem Verhalten der Behörden Jugendamt und Gerichte in einer Familiensache. Eine gewalttätige Mutter wird vom Jugendamt durch Diskriminierung des Vaters bevorteilt. Die Gewalttaten der Mutter werden vom Jugendamt und den Gerichten gedeckelt. Gerichtlich vereinbarte begleitete Umgänge werden vom Jugendamt sofort hintergangen. Die Richterin Gebhardt macht sich zur nicht mehr ernst zu nehmenden Person. Sie läßt es zu, dass das Jugendamt weiter die gerichtlichen Vereinbarungen adsurbum führen. Sie handelt massiv gegen Recht und Gesetz - es wird gelogen und verleumdet und jegliches rechtliche Gehör verweigert. Kindeswohl ist nur ein hohler Begriff.



    Spruch

    Gerechtigkeit erhöhet ein Volk ....


    Erstellungsdatum : 22.11.2019


    Willkür beim Amtsgericht Pankow/Weißensee

    Basis dieses Problems ist :

    eine Gewaltausübung einer Mutter gegen Vater und Kind. Hieraus entwickeln sich unvorstellbare Auswirkungen von der Willkür durch das Jugendamtes Pankow, insbesondere durch die Personen Bandlow und Howe. Es geht weniger um die die Gewalt, als der Umgang der Behörden mit dieser Situation
    hier werden eigene Erfahrungen und meine persönliche Meinung geäußert,

    Verleumdungen und üble Nachreden sowie falsche Tatsachen werden von den Behörden genutzt, wenn es nicht so läuft, wie es sich die Mitarbeiter vorstellen

    Menschenrechte werden ausgehebelt und Gesetze nicht angewendet

    dies geschieht von allen beteiligten Behörden :

    Mitwirkung durch die Richterin Gebhardt des Amtsgerichtes Berlin Pankow

    der Vater wird mißkreditiert und verleumdet, nur um Schadensersatzforderungen gegen das Jugendamt zu vermeiden.

    Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1
    (1) „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
    Grundgesetz Artikel 3 Absatz 1, 2 und 3
    (1) „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“
    Grundgesetz Artikel 20 Absatz 1, 2 , 3 und 4
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    n § 26 DRIG[3] heißt es in Absatz 2:
    «Die Dienstaufsicht umfaßt vorbehaltlich des Absatzes 1 auch die Befugnis, die ordnungs­widrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und zu ordnungs­gemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen.»

    Dies ist in Berlin nicht abgesichert

    über die massive Deckelung der Gerichtspräsidentin Abel bezüglich der Verzögerung des Verfahrens durch die Richterin Gebhardt wurde schon im Blog abel-dienstaufsicht-01.rechtsbeugung-richter.de dargestellt.

    Die Richterin Gebhardt entscheidet in einer Kindessache 22 F 3123/16 u.a. am 8.11.2018 rechtsbeugend als nicht gesetzlicher Richter. Die Richterin war mit Ablehnungen vom 20.10.18 und 20.11.18 abgelehnt. Die Ablehnung hätte im Nachhinein behandelt werden müssen, was jedoch tunlichst von der Richterin Gebhardt vermieden wurde.


    Antwort 2019.02.05 Behm zur Dienstaufsichtsbeschwerde bei Frau Abel


    Es wird von der Gerichtspräsidentin noch festgestellt, dass die Richterin Gebhardt schon am 23.11.18 alles Erforderliche zur Bearbeitung eingeleitet hätte. Dies hat sich jedoch in der weiteren Folge als nicht realistisch gezeigt, da nichts passierte. deshalb wurde Dienstaufsicht beim Kammergericht zu der Problematik gestellt.


    Antwort vom 2019.05.27 zur Dienstaufsichtsbeschwerde zur Bearbeitung von Frau Abel


    bis zum heutigen Tage also ein Jahr nach der angeblichen Einleitung aller Maßnahmen durch die Richterin Gebhardt am 23.11.2018 hat sich noch nichts ereignet. Es ist offensichtlich, dass die Richterin Gebhardt die Bearbeitung der Ablehnungen verhindert.
    Nicht nachvollziehbar ist der Fakt, dass dieses Verhalten von der Gerichtspräsidentin Abel mit falschen Argumenten gedeckelt wird. Daraus ergibt sich, dass die Gerichtspräsidentin das Geschehen nicht im Griff hat. Die Richter zeigen kein Respekt und mißachten Recht und Gesetz nach Belieben.

    Dies zeigt sich in der Zuspitzung der Unverfrorenheit der Richterin Gebhardt, die immer wieder entgegen den tatsächlichen Verhältnissen behauptet, alle gegen ihre Person gerichteten Ablehnungen seien rechtsgültig zurückgewiesen worden.

    Fakt ist - die Mehrzahl der Ablehnungen wurden von Richterin einer Bearbeitung entzogen.
    z.B. die Ablehnungen in
    Verfahren 22 F 3123/16 vom 22.8.16
    3.9.16
    4.10.16
    20.10.18 und 20.11.18
    Verfahren 22 F 9974/16 vom 10.6.17
    Verfahren 22 F 3123/16 nach § 48 FamFG vom 3.3.19
    Verfahren 22 F 1511/19 vom 3.3.19 und 3.5.19
    Weiterhin wurde die Mehrzahl der behandelten Ablehnungen von der Richterin selbst in eigener Sache entschieden, mit dem haltlosen Grund, der offensichtlichen Unzulässigkeit wegen Verfahrensverzögerung. Auch die Begründung von drei Ablehnungen durch andere Richter erfolgte rechtswidrig ohne konkrete Begründung.

    erschreckend : alle benannten rechtswidrigen Handlung werden im Amtsgericht Pankow/Weißensee gedeckelt.

    dies bedeutet, dass Verfahren von der Richterin Gebhardt massiv verzögert werden. und alle tolerieren dies.

    statt hinzuwirken, dass Familienverfahren zeitnah bearbeitet wird, werden offensichtlich Strtaftaten von Richtern akzeptiert, z.B. wird von den Richtern Gebhardt, Gellermann und Dittrich die eingereichte Ablehnung vom 3.3.2019 einfach einem beendeten Verfahren zugeeordnet, um einer Zustimmung einer Ablehnung zu umgehen.

    Frau Abel sieht hier als Dienstaufsicht passiv zu.

    bei Familienverfahren gilt das Vorrang- und Beschleunigungsgebot

    die Richterin Abel hat bisher nicht reagiert, sie nimmt somit ihre Aufsichtspflicht nicht wahr.

    mit dieser laxen Anwendung der Dienstaufsicht entsteht die Situation :

    im Amtsgericht Pankow/Weißensee sind faire Verfahren nicht gesichert

    es ist erschreckend, wieviel Richter sich an einer Manipulierung beteiligen und wie weit sie gehen, nur um eine Ablehnung der Richterin Gebhardt Amtsgericht Pankow/Weißensee zu verhindern.

    meine Meinung : solche Richter und insbesondere die Richterin Gebhardt sollten in keinem Fall mehr mit Kindeswohlverfahren zu tun haben !


    Beispiel CSS3: Bild mit Bildbeschriftung

    Verleumdungen und üble Nachreden vom Jugendamt, Gericht, Verfahrensbeistand und Gutachter

    • der Vater hätte die Mutter schlecht gemacht, um Verfahrensvorteile zu erzwingen .....Liste
    • auf Einschätzungen von Mitarbeitern vom KIZ zur Situation wird nicht eingegangen ....
    • alle Handlungen und Taten der Mutter sind normal ...
    • Polizei und Kindergarten haben bei der Mutter jede Gefahr ausgeschlossen .... (obwohl dieses objektiv nicht möglich ist ...)
    • der Vater alle mit Beschwerden überzieht ....
    • der Vater hat den Kindergarten gekündigt ....
    • der Vater habe die Verfahren verzögert ....
    • angezeigte Gefährdungen des Kindes werden nicht zur Kenntnis genommen ....

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